Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

93.124 Zehnter Titel OR (Der Arbeitsvertrag). Änderung
Titre dixième du CO (Du contrat de travail). Modification

Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)

Ausgangslage

Dieser Entwurf weist im Vergleich zur Vorlage in der Botschaft vom 27. Mai 1992 über die Anpassung des Bundesrechts an das EWR-Recht einige Änderungen auf, die teils vom Parlament angebracht wurden. Dabei geht es hauptsächlich um die gesetzlichen Regelungen bei Massenentlastungen.

Verhandlungen

SR 04.06.1993 AB 1993, 377
NR 29/30.09.1993 AB 1993, 1708, 1721
SR 02.12.1993 AB 1993, 874
NR 14.12.1993 AB 1993, 2345
SR / NR 17.12.1993 Schlussabstimmungen (34:0 / 102:40)

In der Frühjahrssession 1993 nahm der Ständerat mit 22 zu 2 Stimmen den Entwurf zu einer Änderung des im Obligationenrecht geregelten Arbeitsvertrags an. Demnach muss ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb auf einen Dritten überträgt oder der eine Massenentlassung vorsieht, die Arbeitnehmer rechtzeitig informieren oder konsultieren. Bei bevorstehenden Massenentlassungen gibt der Arbeitgeber den Arbeitnehmervertretern die Möglichkeit, Vorschläge zu machen, wie die Entlassungen vermieden oder wie die negativen Folgen vermieden werden können. Bei Betriebsübertragungen ist der Arbeitgeber gehalten, die Arbeitnehmervertreter zu informieren.

In der darauffolgenden Session nahm der Nationalrat den Entwurf mit 83 zu 60 Stimmen unter folgenden Änderungen an: Der Arbeitgeber kann, wenn "wichtige Gründe" vorliegen, die Vorschriften über die Konsultation der Arbeitnehmervertretung bei Massenentlassungen missachten. Liegen hingegen keine wichtigen Gründe vor, können die entlassenen Arbeitnehmer vor dem Richter eine Entschädigung in der Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen geltend machen.

Im Dezember schloss sich der Ständerat den Beschlüssen des Nationalrates teilweise an. Nach seiner Auffassung ist es gegebenenfalls Sache des Richters, die Sanktion festzulegen, doch darf die Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung höchstens zwei Monatslöhnen entsprechen. Der Nationalrat schloss sich darauf der Version des Ständerates an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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